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Urteil Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
Schlagworte
Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
Leitsatz
Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB i.d.F. vom 23. Oktober 2008 [jetzt § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB] beginnt nicht vor dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit.
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