Urteil Unangemessene Benachteiligung, Ansparphase von Bausparverträgen, unwirksame Vereinbarung über ein Jahresentgelt im Bausparvertrag
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Unangemessene Benachteiligung, Ansparphase von Bausparverträgen, unwirksame Vereinbarung über ein Jahresentgelt im Bausparvertrag
Leitsatz
Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel
„Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a.“
ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Mai 2017 - XI ZR 308/15, BGHZ 215, 23).
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