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  1. VIII ZR 141/11 - Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; starrer Fristenplan; Kenntnis der Rechtsprechung und Verjährungsbeginn; Geldleistung für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen; Rückforderung
    Leitsatz: Eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB) hinausschiebt. Aufgrund des Urteils des BGH vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023 war jedoch geklärt, dass eine Schönheitsreparaturklausel mit einem „starren" Fristenplan keine rechtliche Grundlage für Geldleistungen darstellt, die der Mieter bei Auszug anstelle vermeintlich geschuldeter Schönheitsreparaturen vornimmt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    31.01.2012
  2. VIII ZR 307/10 - Fehlgeschlagene Vertragsübernahme; Wirkung der Hinterlegung; Wechsel der Vertragsparteien bei Wärmecontracting-Vertrag; Erdgas-Liefervertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Scheitert eine Vertragsübernahme daran, dass der Vertragspartner der ausscheidungswilligen Partei die hierzu erforderliche Zustimmung verweigert, ist der Übernehmer entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 2 BGB im Zweifel verpflichtet, den ausscheidungswilligen Vertragspartner von Verbindlichkeiten aus dem mit ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB).
    BGH
    01.02.2012
  3. 29 C 54/10 - „Winterdienstvertrag“ als Werkvertrag; Minderung bei mangelhafter Schneeräumung; Schlechtleistung; Schnee- und Eisbeseitigung
    Leitsatz: Bei einem „Winterdienstvertrag" handelt es sich um einen Werkvertrag; bei Schlechtleistung kann der Vergütungsanspruch gemindert werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    01.02.2012
  4. VIII ZR 156/11 - Heizkostenabrechnung nicht nach Abflussprinzip; nur unter Einsatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs
    Leitsatz: a) Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07, GE 2008, 471 = NJW 2008, 1300). b) Die auf der Anwendung des Abflussprinzips beruhende Fehlerhaftigkeit einer Heizkostenabrechnung kann nicht durch eine Kürzung der auf die Nutzer entfallenden Kostenanteile nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV ausgeglichen werden.
    BGH
    01.02.2012
  5. BVerwG 5 B 44.11 - Wegnahme von Wirtschaftsgütern zu Reparationszwecken
    Leitsatz: Der Begriff der „Wegnahme von Wirtschaftsgütern" zu Reparationszwecken im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG erfasst in Anlehnung an § 2 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 RepG den förmlichen Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut sowie jede andere Maßnahme, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht; darunter fallen sowohl die Demontage von Produktionsanlagen und deren Wiederaufbau in der Sowjetunion als auch die Überführung von weiterhin auf dem Boden der Sowjetischen Besatzungszone produzierenden Industriebetrieben in sowjetisches Eigentum. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    01.02.2012
  6. V Z B 184/11 - Anforderungen an die Berufungsbegründung; Beschlussanfechtung; Änderungsanträge
    Leitsatz: Für die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Änderungen beantragt werden, reicht es aus, wenn die Begründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des gesamten erstinstanzlichen Begehrens zulässt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.02.2012
  7. V ZA 3/12 - Frist zur Einreichung der PKH-Unterlagen; Hausgeldrückstand
    Leitsatz: 1. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für ein Rechtsmittelverfahren kommt nicht in Betracht, wenn nicht alle vorgeschriebenen Vordrucke und Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht werden. 2. Auch wenn Veränderungen nicht eingetreten sind und darauf unmissverständlich hingewiesen wird, kann auf bereits zu den Akten gereichte Vordrucke nur Bezug genommen werden, wenn die früher eingereichten Unterlagen ausreichen, um die Bedürftigkeit darzulegen.
    BGH
    02.02.2012
  8. I-10 U 102/11 - Betriebskostenabrechnung; Verbrauchswerte eines geeichten Messgerätes; Darlegungslast für Kostenansatz; Transparenz der Betriebskostenumlagevereinbarung
    Leitsatz: 1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung. 2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten. 3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.
    OLG Düsseldorf
    02.02.2012
  9. 8 U 193/11 - Rückgabe der Mietkaution nur an alle Mieter
    Leitsatz: Besteht die Mieterseite aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe der Sicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheit nur von einem Mieter gegeben worden ist. Eine derartige Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar.
    KG
    02.02.2012
  10. V ZR 133/11 - Schadensersatzverpflichtung des Grundschuldgläubigers wegen Unterlassens der Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen im Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: 1. Ist der die Zwangsversteigerung betreibende Grundschuldgläubiger aus der Sicherungsabrede mit dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nur dazu verpflichtet, die Sicherheit so zu verwerten, dass der Sicherungsgeber von seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensverhältnis befreit werde, braucht er im Zwangsversteigerungsverfahren für die Erfüllung seiner Ansprüche gegen den Schuldner nicht benötigte Grundschuldzinsen nicht anzumelden, wenn diese Mehranmeldung für ihn mit Risiken behaftet ist; er ist insoweit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin nicht schadensersatzpflichtig. 2. Die Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten verpflichtet den Gläubiger ebenfalls nicht zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen, wenn das Absehen von einer Mehranmeldung dazu führt, dass der Zessionar auf die Grundschuldzinsen zugreifen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    03.02.2012