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  1. VIII ZR 181/12 - Mietzuschlag wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel, Substantiierungspflicht bei Mietmangel
    Leitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhebung eines Zuschlags für Schönheitsreparaturen. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.12.2012
  2. VIII ZR 246/11 - Anpassung von Vorauszahlungen nur nach formell und inhaltlich korrekter Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, GE 2010, 1051, 1054 = NZM 2010, 736 Rn. 26).
    BGH
    15.05.2012
  3. V ZR 230/11 - Halterhaftung für unberechtigtes Parken auf fremdem Grundstück
    Leitsatz: Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.
    BGH
    21.09.2012
  4. I-24 U 200/11 - Einrichtungsgegenstände, Rückgabepflicht, Teilräumung, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Lässt der Mieter Einrichtungsgegenstände in den Mieträumen zurück, so hat er seine Rückgabepflicht grundsätzlich nicht erfüllt, weil der Vermieter leere Räume in einem zur anschließenden Nutzung geeigneten Zustand zurückverlangen kann. 2. Lässt der Mieter Gegenstände zurück, kann dies eine Vorenthaltung der Mietsache begründen, wenn deswegen nur eine Teilräumung des Mietobjektes anzunehmen ist. 3. Da der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht an die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache anknüpft, unterliegt er nicht der kurzen Verjährung unabhängig davon, wann der Vermieter das Mietobjekt zurückerhalten hat. 4. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt zu laufen, sobald der Vermieter freien Zutritt erlangt und in der Lage ist, die Mietsache auf Veränderungen oder Verschlechterungen zu untersuchen.
    OLG Düsseldorf
    27.03.2012
  5. I-24 U 83/11 - Wasserschaden, Mangel, vertragsgemäßer Gebrauch, Abhilfebemühungen, Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wegen eines Mangels ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, es sei denn, die durch den Mangel bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist unerheblich. 2. Besteht der wichtige Grund wie bei dem Auftreten eines Mangels in der - objektiven - Verletzung einer Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist zulässig. 3. Vor der fristlosen Kündigung obliegt dem Mieter nach unzureichenden Abhilfebemühungen des Vermieters nicht eine erneute Mängelanzeige nebst einer weiteren Fristsetzung zur Abhilfe, es sei denn, die sofortige Kündigung wäre treuwidrig. 4. Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter nur zu, wenn der Mieter dem Vermieter die Mietsache vorenthält, also gegen den Willen des Vermieters zurückbehält; daran fehlt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht als beendet ansieht und die Räumung nicht verlangt.
    OLG Düsseldorf
    27.03.2012
  6. I-24 U 152/11 - Gewerberaummiete, Bestandsschutz, Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung, Schriftform des Mietvertrags
    Leitsatz: 1. Bei der Gewerberaummiete befinden sich die gewerblich genutzten Räume nur dann in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Gewerbebetriebs in den Mieträumen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. 2. Der Mieter ist durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und Gebrauchshindernisse in seinem vertragsgemäßen Gebrauch tatsächlich nur eingeschränkt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts bereits untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. 3. Ein behördliches Einschreiten ist noch nicht ernstlich zu erwarten, wenn der Mieter aufgrund einer bestehenden Nutzungsgenehmigung für das Mietobjekt Bestandsschutz in Anspruch nehmen kann. 4. Ein behördliches Einschreiten droht nicht schon, wenn die Behörde Auskünfte zu Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung nur mündlich erteilt hat. 5. Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages mit einer Aktiengesellschaft ist nur dann nicht gewahrt, wenn nach dem Rubrum des Mietvertrags Zweifel daran entstehen können, ob das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch für ein anderes Vorstandsmitglied handelte oder der Eindruck entsteht, dass die Urkunde unvollständig ist und es zur Wirksamkeit des Vertrages noch einer weiteren Unterschrift bedarf.
    OLG Düsseldorf
    31.01.2012
  7. I-24 W 17/12 - Besitzstörung, Unterlassungsinteresse
    Leitsatz: Bei der Besitzstörung ist der Streitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers zu bemessen.
    OLG Düsseldorf
    27.03.2012
  8. 7 U 253/11 - Werkvertrag, Pauschalpreisbauvertrag, Subunternehmer, Kündigung des Hauptunternehmers
    Leitsatz: Zur Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisbauvertrages und der vorherigen konkreten und verständlichen Hinweispflicht des Gerichts zu noch fehlendem Sachvortrag betreffend die Prüffähigkeit der Rechnung. Zur Kündigung des Hauptunternehmers im Falle kollusiven Zusammenwirkens von Subunternehmer und Auftraggeber und anschließender Beauftragung des Subunternehmers mit der Fertigstellung.
    KG
    28.09.2012
  9. VIII ZR 311/11 - Modernisierungsmieterhöhung und Drittmittelangabe nur bei Anrechnungspflicht, Dauer der Anrechnungspflicht
    Leitsatz: 1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Februar 2004, VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947; BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, VIII ZR 283/03). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    13.06.2012
  10. 12 CE 12.1382 - Haftopferrente, keine Eilbedürftigkeit für Leistungen für die Vergangenheit
    Leitsatz: § 17 a Abs. 7 StrRehaG ist verfassungsgemäß. (Leitsatz der Redaktion)
    BayVerfGH
    06.07.2012