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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 678)

  1. V ZB 49/12 - Voraussetzungen für die Eintragung der Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit ins Grundbuch; Fortschreibung der Flurkarte; Übernahme in Berechtsamsbuch
    Leitsatz: Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß § 75 BBergG geeignet ist, dargestellt und mit einer besonderen Nummer bezeichnet wird.
    BGH
    13.12.2012
  2. VIII ZR 181/12 - Mietzuschlag wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel, Substantiierungspflicht bei Mietmangel
    Leitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhebung eines Zuschlags für Schönheitsreparaturen. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.12.2012
  3. VIII ZR 14/12 - Laufzeitvereinbarung im Stromlieferungsvertrag; Lieferbeginn; Auftragsbestätigung; Annahme
    Leitsatz: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel „Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn." nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.
    BGH
    12.12.2012
  4. 2 W 269/12 - Jahresnutzungswert maßgeblich bei Räumungsklage des Eigentümers gegen den Untermieter
    Leitsatz: Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf sein Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.
    OLG Celle
    12.12.2012
  5. BVerwG 3 PKH 8.12 - Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑Rechts
    Leitsatz: 1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt. 2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.12.2012
  6. VIII ZR 264/12 - Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Betriebskosten; rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer; Verjährung von Forderungen aus rückwirkend erhöhten Betriebskosten; Kenntnis des Vermieters
    Leitsatz: Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen (hier: rückwirkende Neufestsetzung der Grundsteuer durch das Finanzamt) zu laufen.
    BGH
    12.12.2012
  7. XII ZR 6/12 - Vermieterhaftung für durch Fahrlässigkeit seiner Handwerker ermöglichte Brandstiftung; Verletzung mietvertraglicher Fürsorgepflicht durch Erfüllungsgehilfen; Erhöhung der Brandlast durch Lagerung von Baustoffen
    Leitsatz: a) Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem auf Grund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen. b) Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zugunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.
    BGH
    12.12.2012
  8. IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; Vermietungsbemühungen; Werbungskostenabzug
    Leitsatz: 1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. 2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat. 3. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand - auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung - dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt. 4. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-) bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.
    BFH
    11.12.2012
  9. SchH 5/12 EntV - Überlange Gerichtsverfahren; zeitnahe Entscheidung über Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug; Feststellungsklage; Geldentschädigung
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit bei Altverfahren, zur unangemessenen Verfahrensdauer, Feststellung der überlangen Verfahrensdauer statt der begehrten Entschädigung in Geld.
    KG
    11.12.2012
  10. V ZR 180/11 - Singakademie Berlin; Vorrang des Vermögensgesetzes; Enteignungsbegriff; Eintragung als Eigentum des Volkes; besatzungshoheitliche Enteignung; Grundbuchberichtigung; Zuordnung von Volkseigentum; Legalenteignung; Überführung von Volkseigentum; kein Eigentumserwerb der öffentlichen Hand an unrichtig eingetragenem Volkseigentum bei rechtzeitigem Restitutionsantrag
    Leitsatz: Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.
    BGH
    07.12.2012