« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 678)

  1. 8 U 246/11 - Räumungsfrist bei Geschäftsraummietverhältnis über ein Wohnheim
    Leitsatz: 1. Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO kann auch gewährt werden, wenn die tatsächliche Wohnnutzung Gegenstand eines gewerblichen Mietverhältnisses ist (hier: Wohnheim für kranke bzw. betreuungsbedürftige Menschen). 2. Es bestehen keine Bedenken dagegen, je nach Lage des Falles die Räumungsfrist dahin auszugestalten, dass sie sich unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsentschädigung jeweils um einen Monat (bis zum festgesetzten Endtermin) verlängert.
    KG
    17.12.2012
  2. V ZR 102/12 - Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; Eigentümerliste
    Leitsatz: Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.
    BGH
    14.12.2012
  3. 63 S 252/12 - Modernisierungsmieterhöhung; Umlage der Modernisierungskosten; Abzug von fiktiven Instandhaltungskosten; nicht umlagefähige Sockelkosten (für Gerüst, Plane, Fangnetz, Entfernung des Altputzes); Wärmedämmung
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn der Vermieter die fiktiv ersparten Instandsetzungskosten konkret angegeben hat. 2. Für den Nachweis der materiell auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten reicht die Vorlage der von den Handwerkern angefertigten Rechnungsdrucke nebst Massenaufstellungen aus. 3. Ist die gedämmte Fassade instandsetzungsbedürftig gewesen, sind sämtliche Gerüstkosten (Gerüst, Plane, Fangnetze usw.) sowie die Kosten für die Entfernung des Altputzes als fiktive Instandsetzungskosten abzuziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.12.2012
  4. 5 S 42/12 - Eigenbedarfskündigung zum Zweck des Getrenntlebens von Ehegatten; familienrechtliche Trennung; Beabsichtigung einer Scheidung; nachvollziehbare Umzugsgründe; vorläufige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
    Leitsatz: Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Tren­nung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernst­haft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Heidelberg
    14.12.2012
  5. V ZR 49/12 - Notwendiger Inhalt der Absichtsanzeige zur Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Duldungsvoraussetzungen; Nachweis durch öffentliche Urkunde
    Leitsatz: 1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten. 2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.
    BGH
    14.12.2012
  6. V ZR 162/11 - Vorlage einer aktuellen Liste der Wohnungseigentümer bei Beschlussmängelklage; Durchsetzung mit Ordnungsmitteln
    Leitsatz: Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPO analog).
    BGH
    14.12.2012
  7. V ZR 224/11 - Optische Veränderung als gebrauchswerterhöhende Maßnahme; nachteilige bauliche Maßnahme; qualifizierte Mehrheit; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Kosten-Nutzen-Verhältnis
    Leitsatz: 1. Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. 2. Dies setzt voraus, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen; an einer solchen sinnvollen Neuerung wird es unter anderem dann fehlen, wenn die entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten außer Verhältnis zu dem erzielbaren Vorteil stehen. 3. Ist eine erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage weder als modernisierende Instandsetzung noch als Modernisierungsmaßnahme einzuordnen, bedarf sie als nachteilige bauliche Maßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
    BGH
    14.12.2012
  8. V ZR 73/12 - Beschwerdewert bei Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung unter Verletzung des Grenzabstandes an Garage angebauter Dachterrasse
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes von 2,5 m zur Unterlassung der Nutzung einer an die Garage anschließenden Pergola und Dachterrasse verurteilten Nachbarn bemisst sich lediglich nach vergeblichen Aufwendungen für Herstellung der Terrasse zuzüglich einer etwaigen Wertminderung ihres Grundbesitzes. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.12.2012
  9. BVerwG 4 CN 1.11 - Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Konzentrationsflächenplanung; „harte“/„weiche“ Tabuzonen; Potentialflächen; Abwägungsgebot; Verhinderungsplanung
    Leitsatz: 1. Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte" und „weiche" Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potentialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. 2. Die Frage, ob die Planung im Ergebnis der Windenergie substantiell Raum verschafft (vgl. hierzu nur Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 <295>), lässt sich nicht ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potentialflächen beantworten, die sich nach Abzug der „harten" Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergibt.
    BVerwG
    13.12.2012
  10. IX ZR 9/12 - Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietkaution; Insolvenz des Vermieters; nicht insolvenzfest angelegte Barkaution
    Leitsatz: In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.
    BGH
    13.12.2012