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Urteil Zwangsversteigerungsverfahren
Schlagworte
Zwangsversteigerungsverfahren; Aufteilung des beschlagnahmten Grundstückes in Wohnungseigentum; stillschweigende Zustimmung des Gläubigers zur Umwandlung
Leitsatz
Eine im Zwangsversteigerungsverfahren zu beachtende Aufteilung des beschlagnahmten Grundstücks in Wohnungseigentum würde dem Interesse des betreibenden Gläubigers an der unveränderten Fortsetzung des Verfahrens entgegen.
Ob der Gläubiger der Aufteilung stillschweigend zugestimmt hat, ist als materiell-rechtliche Frage im formalisierten Zwangsversteigerungsverfahren nicht zu prüfen.
(Leitsatz der Redaktion)
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