« zurück zur Suche
Urteil Zwangsversteigerung
Schlagworte
Zwangsversteigerung; Rangklasse für öffentliche Lasten; Kommunalabgaben für die Wasserversorgung; grundstücksbezogene Baunutzungsgebühren; Grundwasser; Entgelt für Wasser und Abwasser; Abgaben; Gebühren
Leitsatz
Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung ruhen im Land Baden-Württemberg nicht ohne Weiteres als öffentliche Last auf dem Grundstück, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende kommunale Satzung sie als grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ausgestaltet hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat