Urteil Zulassung der Revision
Schlagworte
Zulassung der Revision; nachgeholte Entscheidung über Zulässigkeitsvoraussetzungen; unterschiedliche Auffassungen über Streitwert zwischen den Insolvenzgerichten; Entfernung der vorhandenen Gartenbepflanzung; Gartenumgestaltung in WEG; Berufungswert
Leitsatz
Hat das AG keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 € festgesetzt hat, und hält das LG diesen Wert für nicht erreicht, muss es die unterbliebene Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung erfüllt sind (BGH, GE 2011, 1017).
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?