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Urteil „Zimmerlautstärke“ im Vollstreckungstitel unzureichend
Schlagworte
„Zimmerlautstärke“ im Vollstreckungstitel unzureichend
Leitsatz
Ein Urteilstenor, wonach Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf, ist nicht hinreichend bestimmt und als Vollstreckungstitel für einen Zwangsgeldbeschluss unzureichend.
(Leitsatz der Redaktion)
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