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Urteil Wirksame Schwammschaden-Ausschlussklausel in Versicherungsbedingungen
Schlagworte
Wirksame Schwammschaden-Ausschlussklausel in Versicherungsbedingungen; Hausschwamm; brauner Schwamm; Wasserschaden
Leitsatz
Ein Leistungsausschluss, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden „durch Schwamm" erstreckt, gilt für alle Arten von Hausfäulepilzen und erfasst gerade auch den Schwammbefall als Folge eines versicherten Leitungswasseraustritts.
In dieser Auslegung hält der Leistungsausschluss der Inhaltskontrolle stand.
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