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Urteil Winterdienst


Schlagworte

Winterdienst; Anlieger; Delegation an Dritte; Ordnungswidrigkeit; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; verfassungskonforme Auslegung

Leitsätze

1. Die Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst auf Gehwegen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Straßenreinigungsgesetz ist bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar.

2. Bei Beauftragung eines Dritten zur Durchführung des Winterdienstes umfasst die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anliegers grundsätzlich nur die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Dritten.

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