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Urteil Wildschweine im Mietergarten
Schlagworte
Wildschweine im Mietergarten
Leitsatz
Der Vermieter, der Mietern Teile des Grundstücks zur gärtnerischen Nutzung überlassen hat, ist zur Errichtung eines stabilen Zaunes verpflichtet, wenn Wildschweine regelmäßig den Mietergarten aufgesucht und verwüstet haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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