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Urteil Werkvertrag, Schuldübernahme durch Dritten
Schlagworte
Werkvertrag, Schuldübernahme durch Dritten
Leitsatz
Allein das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen stellt keine Schuldübernahme durch den Dritten dar.
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