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Urteil Vorschussvereinbarung ohne Konkretisierung der Betriebskosten
Schlagworte
Vorschussvereinbarung ohne Konkretisierung der Betriebskosten
Leitsatz
Hat der Mieter mietvertraglich einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, ohne dass die Nebenkosten näher konkretisiert werden, und wird über die Vorschüsse jahrelang nicht abgerechnet, handelt es sich um eine Bruttomiete.
(Leitsatz der Redaktion)
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