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Urteil Voraussetzung für beschränkte Beschlussanfechtung
Schlagworte
Voraussetzung für beschränkte Beschlussanfechtung; unzulässig beschränkte Anfechtungsklage; Reduzierung einer Sonderumlage um bestimmten Betrag
Leitsätze
Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden. An der Abtrennbarkeit fehlt es jedoch grundsätzlich, wenn eine Sonderumlage um einen bestimmten Betrag reduziert werden soll.
Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel als Anfechtung des ganzen Beschlusses auszulegen.
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