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Urteil Verwirkung und Verjährung von Betriebskostennachforderungen
Schlagworte
Verwirkung und Verjährung von Betriebskostennachforderungen; Anhaltspunkt für Zeitmoment
Leitsatz
Die Betriebskostennachforderung ist verwirkt, wenn der Vermieter trotz Einwänden des Mieters gegen die Abrechnung dreieinhalb Jahre verstreichen lässt, ehe er den Nachforderungsanspruch kurz vor der am 31. Dezember 2009 ablaufenden Verjährungsfrist gerichtlich geltend macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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