Urteil Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei Beendigung der Bestellung
Schlagworte
Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei Beendigung der Bestellung; keine Prüfung noch bestehender Verwalterbestellung durch Grundbuchamt
Leitsätze
1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.
2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.
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