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Urteil Urinverschmutzung im Hauseingangsbereich
Schlagworte
Urinverschmutzung im Hauseingangsbereich; Pinkel-Minderung
Leitsatz
Auch ohne erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Urinpfützen den Zugang zum Haus erschweren.
(Leitsatz der Redaktion)
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