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Urteil Unwirksame Formularklausel in Hausbauvertrag über erste Abschlagszahlung ohne Erwähnung der gesetzlichen Sicherheitsleistung des Bauunternehmers


Schlagworte

Unwirksame Formularklausel in Hausbauvertrag über erste Abschlagszahlung ohne Erwähnung der gesetzlichen Sicherheitsleistung des Bauunternehmers

Leitsatz

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632 a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.

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