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Urteil Unterbliebene Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
Unterbliebene Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung; Folgen für Beschlussfassung; Anfechtbarkeit; Nichtigkeit
Leitsatz
Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit.
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