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Urteil Teilbetriebskostenabrechnung
Schlagworte
Teilbetriebskostenabrechnung; Vorbehalt hinsichtlich Grundsteuer
Leitsatz
§ 556 Abs. 3 Satz 3 steht einer Nachforderung von Betriebskosten (hier: Grundsteuer) nicht entgegen, wenn deren Geltendmachung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren erfolgt.
(Leitsatz der Redaktion)
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