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Urteil Streitwert für Mieterklage auf Feststellung der Höhe der Minderung
Schlagworte
Streitwert für Mieterklage auf Feststellung der Höhe der Minderung
Leitsatz
Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (analog § 41 Abs. 5 GKG).
(Leitsatz der Redaktion)
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