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Urteil Streitwert bei Räumung und gleichzeitiger Entfernung von Baulichkeiten
Schlagworte
Streitwert bei Räumung und gleichzeitiger Entfernung von Baulichkeiten
Leitsatz
Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 2008,1228).
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