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Urteil Sonderumlage zur Überbrückung für ausstehende Fördermittel
Schlagworte
Sonderumlage zur Überbrückung für ausstehende Fördermittel
Leitsatz
Wenn öffentliche Fördermittel für die WEG erst zur Auszahlung bereit stehen, wenn die zu fördernden Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, kann eine Sonderumlage diese Beträge zunächst umfassen.
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