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Urteil Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten
Schlagworte
Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten
Leitsatz
Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.
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