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Urteil Prospekthaftung
Schlagworte
Prospekthaftung; Haftung der Gründungsgesellschafter
Leitsatz
Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.
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