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Urteil Ohrfeige durch Besucher eines Mieters rechtfertigt keine Kündigung


Schlagworte

Ohrfeige durch Besucher eines Mieters rechtfertigt keine Kündigung

Leitsätze

1. Der Mieter muss sich grundsätzlich das Verhalten eines Mitmieters oder Untermieters zurechnen lassen, aber nicht ohne Weiteres die Handlungen eines Besuchers.

2. Ohrfeigt der Besucher eines Mieters den Vermieter, rechtfertigt das jedenfalls dann keine Kündigung, wenn der Mieter keinerlei Einfluss auf die Situation ausgeübt hat.

(Leitsätze der Redaktion)

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