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Urteil Nutzungsentgeltanspruch gegen Nutzer bei Besitzüberlassung an Dritten
Schlagworte
Nutzungsentgeltanspruch gegen Nutzer bei Besitzüberlassung an Dritten
Leitsatz
Der Anspruch auf ein Nutzungsentgelt nach Art. 233 § 2 a Abs. I Satz 8 EGBGB richtet sich bei nutzungsrechtslosem Gebäudeeigentum gegen den Inhaber der Nutzerstellung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 3 SachenRBerG. Der Nutzer, der den Besitz an dem baulich genutzten fremden Grundstück einem Dritten überlässt, bleibt selbst zum Besitz dieses Grundstücks berechtigter Nutzer.
(Leitsatz der Redaktion)
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