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Urteil Neubeschluss über entstandene noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen
Schlagworte
Neubeschluss über entstandene noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen; Jahresabrechnung; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit
Leitsatz
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.
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