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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht; Mietermodernisierung; Umstellung der vom Mieter eingebauten Gasetagenheizung auf Zentralheizung; Härte
Leitsatz
Der Wohnungsmieter hat die Umstellung von der von ihm auf eigene Kosten vor 20 Jahren eingebauten Gasetagenheizung auf die im Haus vorhandene Zentralheizung als Herstellung eines in Berlin allgemein üblichen Zustandes auch dann zu dulden, wenn der Einbau für ihn eine unzumutbare Härte darstellt.
(Leitsatz der Redaktion)
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