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Urteil Mittelbare politische Verfolgung von Kindern durch Heimeinweisung nach Inhaftierung der Eltern
Schlagworte
Mittelbare politische Verfolgung von Kindern durch Heimeinweisung nach Inhaftierung der Eltern
Leitsatz
Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar.
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