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Urteil Mietzahlungsverzug
Schlagworte
Mietzahlungsverzug; Mängelbeseitigungseinrede; Kostenentscheidung
Leitsatz
Der Mieter gerät bei späterer Einrede dann nicht in einen kündigungsbegründenden Zahlungsverzug, wenn er zuvor einen bestehenden Mangel angezeigt hatte, der ein Zurückbehaltungsrecht zumindest in Höhe des Mietrückstandes begründete.
(Leitsatz der Redaktion)
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