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Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Laminat; Ventilator im Entlüftungsschacht des Badezimmers; Bad ohne Fenster

Leitsätze

1. Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011.

2. Das wohnwerterhöhende Merkmal der modernen, gesteuerten Entlüftung des innenliegenden Badezimmers ist nicht erfüllt, wenn der automatische Entlüfter über den Entlüftungsschacht sich lediglich automatisch mit Betätigung des Lichtschalters einschaltet.

(Leitsätze der Redaktion)

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