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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; zulässige Rechtsbedingung
Leitsatz
Wird der Zweifel an der Wirksamkeit einer vorhergehenden Mieterhöhungserklärung zum Anlass genommen, vorsorglich ein weiteres Mieterhöhungsverlangen zu erklären, so ist auch dieses unbedingt erklärt mit der Einschränkung, dass es erst nachrangig zu prüfen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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