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Urteil Mängelbeseitigungseinrede
Schlagworte
Mängelbeseitigungseinrede; Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel
Leitsätze
1. Die (begründete) Mängelanzeige führt zum Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der danach fälligen Mieten auch dann, wenn der Mieter die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erst danach geltend macht.
2. Die Angabe der Quadratmeterfläche als Umlageschlüssel für die Aufzugskosten reicht für die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung auch dann aus, wenn darin ihre Berechnung nicht erläutert worden ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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