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Urteil Laminatfußboden kein wohnwerterhöhendes Merkmal
Schlagworte
Laminatfußboden kein wohnwerterhöhendes Merkmal
Leitsatz
Ein Laminatfußboden durchschnittlicher Qualität in den Wohnräumen ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels.
(Leitsatz der Redaktion)
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