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Urteil Keine Verpflichtung des Vermieters zur wöchentlichen Dachrinnenreinigung
Schlagworte
Keine Verpflichtung des Vermieters zur wöchentlichen Dachrinnenreinigung
Leitsätze
1. Den Vermieter trifft keine generelle Pflicht, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen, sofern keine konkreten Anzeichen für eine drohende Verstopfung vorliegen oder wenn aufgrund der Örtlichkeiten nicht mit Laubverstopfungen zu rechnen ist.
2. Es spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass Rückstaubildungen stets auf eine Verletzung von Reinigungspflichten zurückzuführen sind.
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