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Urteil Keine Streupflicht bei nur vereinzelten Glättestellen
Schlagworte
Keine Streupflicht bei nur vereinzelten Glättestellen; Winterdienst; Verkehrssicherungspflicht
Leitsatz
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.
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