Urteil Keine störende mobile Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss
Schlagworte
Keine störende mobile Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss
Leitsatz
Ein in der Türkei geborener Mieter ist nicht berechtigt, entgegen dem Zustimmungsvorbehalt im Mietvertrag eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon zu installieren, wenn sie deutlich sichtbar ist, die Wohnung über einen internetfähigen Breitbandkabelanschluss verfügt und der Mieter nicht substantiiert vorträgt, welche Sender in seiner Heimatsprache ausschließlich über die Satellitenanlage (also nicht auf anderem Wege wie über Decoder, Digital Receiver mit Smartcard oder das Internet) zu empfangen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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