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Urteil Keine Nachrüstpflicht für leicht verzogene historische Doppelflügeltür
Schlagworte
Keine Nachrüstpflicht für leicht verzogene historische Doppelflügeltür; Sicherheit vor Diebstahl; Einbruch, Instandhaltungspflicht; keine Modernisierungspflicht des Vermieters; Wohnungseingangstür
Leitsätze
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Sicherung vor Diebstahl und Einbruch, die über das bei Vertragsschluss vereinbarte Maß hinausgeht; das gilt auch, wenn sich das Sicherheitsbedürfnis des Mieters im Laufe der Mietzeit aufgrund gehäufter Einbrüche in der Nachbarschaft erhöht.
2. Auch eine leicht verzogene doppelflügelige Wohnungseingangstür ist vertragsgemäß.
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