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Urteil Keine Minderung wegen Umstellung von Gemeinschaftsantenne auf Kabelfernsehen
Schlagworte
Keine Minderung wegen Umstellung von Gemeinschaftsantenne auf Kabelfernsehen; Fernsehempfangsmöglichkeit
Leitsatz
Der Mieter ist nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn der Vermieter die bisher vorhandene Gemeinschaftsantenne für Fernsehempfang durch einen Kabelanschluss ersetzt, über den der Mieter gleichermaßen Fernsehempfang hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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