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Urteil Keine Blumenkästen an Balkonaußenseite
Schlagworte
Keine Blumenkästen an Balkonaußenseite
Leitsatz
Der Vermieter ist berechtigt, die Anbringung von Blumenkästen auf der Außenseite des Balkons zu untersagen, wenn dafür vernünftige Gründe bestehen (hier: Verkehrssicherungspflicht wegen darunter abgestellter Autos).
(Leitsatz der Redaktion)
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