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Urteil Kein Verjährungsbeginn vor Abnahme
Schlagworte
Kein Verjährungsbeginn vor Abnahme; Bauvertrag; Bauwerk; Mängelbeseitigung; Kostenersatz; Fristsetzung; Kündigung; Ersatzvornahme
Leitsatz
Die Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B) beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme.
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