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Urteil Kein Rückholrecht für abgegebene Stimmen
Schlagworte
Kein Rückholrecht für abgegebene Stimmen; kein Widerruf der Stimmabgabe; Wohnungseigentümerversammlung
Leitsatz
Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.
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