Urteil Höhe des Schadensersatzes bei unverhältnismäßig hohen Nachbesserungskosten
Schlagworte
Höhe des Schadensersatzes bei unverhältnismäßig hohen Nachbesserungskosten; Schadensersatz für Wertminderung; Werkvertrag; Nachbesserung; Verkehrswertminderung; Bauvertrag; Warmwasserleitung; Dämmung; Nacherfüllung
Leitsätze
a) Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.
b) Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.
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