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Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Bestimmung des Wärmeverbrauchs bei Rohrwärme; Kürzungsrecht; Minderung bei angeblich über üblichem Niveau liegenden Heiztemperaturen
Leitsätze
1. Wird der durch die abgegebene Rohrwärme und durch Ablesung nicht erfasste Wärmeverbrauch einer Einrohrringleitung nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt, steht dem Mieter kein Kürzungsrecht aus § 12 HeizkV zu.
2. Etwas über dem üblichen Temperaturniveau liegende Heiztemperaturen berechtigen nicht zur Minderung.
(Leitsätze der Redaktion)
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