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Urteil Heilung der formunwirksamen Rückkaufverpflichtung des Immobilienverkäufers
Schlagworte
Heilung der formunwirksamen Rückkaufverpflichtung des Immobilienverkäufers
Leitsatz
Verpflichtet sich der Verkäufer einer Immobilie formunwirksam zu deren Rückkauf, so wird diese Verpflichtung nicht dadurch wirksam, dass ein Dritter auf Veranlassung oder Vermittlung des Verkäufers die Immobilie formgerecht kauft (Bestätigung von Senat, BGHZ 160, 368).
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