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Urteil Haftungsausschluss des Verkäufers
Schlagworte
Haftungsausschluss des Verkäufers; Beweislast für Aufklärung über Kaufmangel; Arglist; Verkauf eines Einfamilienhauses
Leitsatz
Beruft sich der Verkäufer auf einen vereinbarten Haftungsausschluss für Mängel des verkauften Grundstücks, muss der Käufer, der sich auf dessen Unwirksamkeit wegen arglistig verschwiegener Mängel beruft, die fehlende Aufklärung des Verkäufers darüber behaupten und beweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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