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Urteil Grunddienstbarkeiten Bestandteile des Erbbaugrundstücks
Schlagworte
Grunddienstbarkeiten Bestandteile des Erbbaugrundstücks
Leitsatz
Mit dem Erlöschen des Erbbaurechts werden für den jeweiligen Erbbauberechtigten bestellte Grunddienstbarkeiten mit dem Inhalt von Wege- und Leitungsrechten Bestandteile des Erbbaugrundstücks.
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